d) Zu prüfen bleibt damit noch, ob die Gemeinde zu Recht „nur“ 500 m2 (oder 1,2% der Gesamtfläche) der Parzelle Nr. 445 ins Beitragsverfahren einbezogen hat. Die Gemeinde hat die anrechenbare Fläche damit begründet, dass im rekurrentischen Stall regelmässig rund 16 GVE gehalten würden. In dem auf der angrenzenden Parzelle Nr. 444 stehenden Stall würden demgegenüber 10 Kleinpferde gehalten, was rund 7 GVE entspreche. Weil dieser Stall vom nebenstehenden Wohnhaus aus bewirtschaftet werde, sei eine Reduktion um 50% gerechtfertigt, weshalb sich die anrechenbare Fläche auf 109 m2 belaufe. Dieselbe Fläche werde auch dem Skilift angerechnet.