Von dieser aus ist eine Erschliessung anderer Grundstücke weder geplant noch möglich. Die oberhalb dieser Geländekammer gelegenen Grundstücke werden über einen von der Gemeindesäge aus nach … und … führenden Wald- und Flurweg erschlossen. Wie der Augenschein gezeigt hat und auch vom Rekurrenten nicht in Abrede gestellt wird, muss er, um überhaupt zu seinem Betriebszentrum und den umliegenden Flächen (insgesamt 40’976 m2) zu gelangen, den perimetrierten Weg benutzen.