b) Die in der Landwirtschaftszone gelegene Parzelle Nr. 445 grenzt direkt an die durch den … erschlossene Bauzone an. Ihre Erschliessung im Allgemeinen, wie auch die Zufahrt zum rekurrentischen Betriebszentrum mit den landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden im Speziellen ist nur über diesen Weg möglich. Dies auch deshalb, weil die hinterliegenden Flächen der rekurrentischen Parzelle sowie jene der Parzelle Nr. 444 zusammen eine in sich abgeschlossene Geländekammer (insgesamt rund 5 ha) bilden. Von dieser aus ist eine Erschliessung anderer Grundstücke weder geplant noch möglich.