Einbezug seiner Parzelle ins Perimeterverfahren (und den Kostenverteiler) frist- und formgerecht Rekurs beim Verwaltungsgericht erheben und sich in diesem Verfahren auch zu allen sich stellenden Fragen sowohl schriftlich als auch im Rahmen eines Augenscheines auch noch mündlich umfassend äussern. Von einer näheren Betrachtung der Rügen am gemeindlichen Verfahren kann - nachdem bereits die Schlussabrechnung der Strassensanierung vorliegt - aus prozessökonomischen Überlegungen abgesehen werden.