c) Die Rekursgegnerin 2 beantragt überdies die Vereinigung des vorliegenden Verfahrens mit dem ebenfalls beim Verwaltungsgericht hängigen Rekurs A 04 91 des Rekurrenten. Unter Hinweis auf ihr Schreiben an das Verwaltungsgericht vom 20. Dezember 2004 begründet sie ihren Antrag damit, dass beide Verfahren die gleichen Steuerjahre, den gleichen Sachverhalt und die gleichen Rechtsfragen beträfen. Zudem werde nach der gesetzlichen Regelung im kommunalen Steuerrecht, bei fehlenden einschlägigen Bestimmungen kantonales Recht als Gemeinderecht angewendet. Gemäss Art.