1. a) Vorliegend wurden gegen die Einspracheentscheide betreffend die direkte Bundessteuer des Jahres 2003 sowie betreffend die Kantons- bzw. Gemeindesteuern 2003 Rechtsmittel eingelegt. In Bezug auf Kantons- und Gemeindesteuern handelt es sich um Rekurse, bezogen auf die direkte Bundessteuer um eine Beschwerde. Die Steuerverwaltung hat im vorinstanzlichen Verfahren die Einsprache hinsichtlich der Kantons- und Gemeindesteuern in Bezug auf die Streichung der Steuerschulden gutgeheissen und ist auf die Einsprache hinsichtlich der direkten Bundessteuer nicht eingetreten.