Für detaillierte, schriftliche Angaben stehe er den Steuerbehörden zur Verfügung. Mit Einspracheentscheid vom 1. Oktober 2004 wurde die Einsprache bezüglich der Kantons- und Gemeindesteuern 2003 insofern gutgeheissen, als die Steuerschulden von CHF 29'000.-- aus dem Schuldenverzeichnis gestrichen wurden. Auf die Einsprache bezüglich der direkten Bundessteuer 2003 wurde mit Einspracheentscheid vom 12. Oktober 2004 nicht eingetreten. Zur Begründung wurde vorgebracht, der Bund kenne keine Vermögessteuer, weshalb die Streichung der Schulden aus dem Schuldenverzeichnis auf die direkten Bundessteuern keinen Einfluss habe.