In der Folge wurde eine neue von beiden Ehegatten unterzeichnete Steuererklärung eingereicht, in welcher die Steuerschulden in Höhe von CHF 29'000.-- nicht mehr aufgeführt waren. In seinem Begleitschreiben führte der Steuerpflichtige weiter aus, er halte aus steuerrechtlichen Gründen an seinen Aussagen betreffend die selbständige Erwerbstätigkeit fest. Innerhalb der Steuerperiode 2003 habe er die Internetplattform „klartext-arena“ errichtet. Für detaillierte, schriftliche Angaben stehe er den Steuerbehörden zur Verfügung.