Zudem wurde ihm mitgeteilt, dass die Akteneinsicht bei der Steuerverwaltung jederzeit möglich sei und er für den Fall, dass er mit diesem Nichteintretensentscheid nicht einverstanden sei, innert 30 Tagen einen rekursfähigen Einspracheentscheid verlangen könne. Aufgrund dieses Schreibens reagierte der Steuerpflichtige und wünschte mit Schreiben vom 1. September 2004 einen rekursfähigen Einspracheentscheid.