2003. Aufgrund dieser Veranlagungsverfügungen ersuchte der Steuerpflichtige mittels Fax vom 29. April 2004 um Akteneinsicht bei der Steuerverwaltung, wobei er Termine zwischen dem 3. und dem 6. Mai 2004 nachmittags zwischen 14.00 und 16.00 Uhr vorschlug. Obwohl der zuständige Steuerkommissär diesem Wunsch entsprach und einen Termin vorschlug, wurde dieser vom Steuerpflichtigen unentschuldigt nicht wahrgenommen.