43.5% bzw. 51%, was Steuerbeträge von Fr. 9'399.-- bzw. 13'715.--, total somit Fr. 23'114.-- ergab. Mit Rekurs vom 23. Oktober 2004 verlangte der Steuerpflichtige, dass die dem Quartierplan „…“ unentgeltlich abgetretenen 73 m2 als Anlagewert anzuerkennen seien, was gemäss seiner Berechnung vom 23. September/1. Oktober 2004 zuhanden der Steuerverwaltung einem Gesamtsteuerbetrag von Fr. 22'948.-- entsprechen würde. Mit Verfügung vom 17. Dezember 2004 schrieb der Instruktionsrichter den Rekurs als offensichtlich unzulässig ab.