Dass das Monatseinkommen anhand der Angaben des Rekurrenten korrekt berechnet wurde, ist bereits aus den obigen Ausführungen ersichtlich. Die Schuldzinsen für die Eigentumswohnung ergeben sich eindeutig aus der Steuererklärung 2003 und was die Unterhaltskosten betrifft, ergibt sich aus der Heiz- und Betriebskostenrechtung 2002/2003, dass CHF 4'077.55 in Rechnung gestellt wurden, was einem monatlichen Betrag von CHF 339.80 entspricht. Zudem ergibt sich aus dieser Rechnung, dass darin sämtliche denkbaren Kosten enthalten sind, weshalb keine weiteren Nebenkosten ersichtlich sind.