Sinngemäss macht er dadurch zudem geltend, dass sein Steuergesuch betreffend die Jahre 1986-1995, 2002 und 2003 nicht behandelt worden sei. Somit muss vorliegend davon ausgegangen werden, dass der Rekurrent mit dem Vorwurf der Verletzung des rechtlichen Gehörs insbesondere den Anspruch auf einen begründeten Entscheid, bzw. den Anspruch auf Prüfung seiner Anträge und Stellungnahmen durch die verfügende oder urteilende Behörde verletzt sieht.