Am 16. April 2004 reichte der Gesuchsteller erneut ein Gesuch ein und beantragte die Gewährung von teilweisem oder gänzlichem Steuererlass sowie die korrekte Beurteilung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aufgrund seines Einkommens und seiner Ausgaben. Zur Begründung brachte er im Wesentlichen vor, seine früheren Gesuche seien bisher nicht behandelt worden, weshalb vorliegend nochmals das Steuererlassgesuch für die Landschaftssteuern der Jahre 1986 bis 2003 eingereicht werden müsse.