Vorliegend hat die Rekursgegnerin zusammen mit den übrigen Gemeinden des Oberen … von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und diese Sondersteuer auf ihrem Hoheitsgebiet eingeführt. Strittig ist vorliegend nun, ob die Rekursgegnerin den als Bio-Landwirt tätigen, seine Produkte direkt vermarktenden Rekurrenten als Abgabepflichtigen im Sinne des KTFAG qualifizieren durfte.