Mitte Januar 2004 stellte die Gemeinde … dem als Bio-Landwirt tätigen … ein Formular zur Erhebung der Tourismusabgabe zu, weil sie ihn als „Landwirt mit Direktvermarktung“ qualifizierte. Nach diversen Schriftenwechseln, welche sich letztlich um die Frage der Unterstellung des erwähnten Betriebes unter die Tourismusförderungsabgabe (TFA) drehten, legte die Gemeinde mit Verfügung vom 3. August 2004 erstmals fest, dass der Betrieb der TFA unterstellt sei, weshalb auch das Erhebungsformular auszufüllen und einzureichen sei.