Durch diese Ausbildung, mit welcher ihr vertiefte Kenntnisse in der traditionellen Chinesischen Medizin (so u.a. in der Kräuterheilkunde, der Akupunktur, im Qi Gong, in der Akupressur) vermittelt wurden, erwarb die Rekurrentin erstmals die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung des angestrebten Berufes. Bei dieser Ausbildung handelt es sich insgesamt betrachtet um eine (neue) selbständige Grundausbildung, die in keinem direkten und engen Zusammenhang mit der bisher ausgeübten Tätigkeit als medizinische Praxisassistentin steht.