c) Entgegen der Ansicht der Rekurrenten ist ein Abweichen von dem in … vorgesehenen Gebührensystem auch beim Kehricht nicht angezeigt. Wir haben gesehen, dass die … eine normale und nicht eine luxuriöse Liegenschaft darstellt, so dass bei der Bemessung der Grundgebühr der Gebäudeversicherungswert ohne Reduktion berücksichtigt werden darf. Das Verhältnis Grund- und Mengengebühr stellt sich anders dar, als die Rekurrenten meinen. An Grundgebühr im Sinne von Art. 27 AbR wurden ihnen Fr. 360.90 (genannt "Grundgebühr") plus rund Fr. 50.-- (Mittelwert der Jahre 2002 und 2003;