e) Im vorliegenden Fall stehen sich beim Wasser Fr. 201.25 Grundgebühr und Fr. 26.-- Mengengebühr gegenüber. Dies entspricht einem Verhältnis von 88.6 % zu 11.4%. Beim Abwasser beträgt die Grundgebühr Fr. 360.90, die Mengengebühr Fr. 85.--, was einem Verhältnis von 81 % zu 19 % entspricht (da die effektive Mengengebühr für 2004 nicht aktenkundig ist, wird der Mittelwert der Jahre 2002 und 2003 verwendet). Nach Angaben der Rekurrenten wird die … während 12 bis 14 Wochen genutzt, die übrige Zeit steht sie leer. Damit liegt eine Unternutzung vor.