Diese von Fachleuten erarbeiteten Ansätze werden der Kostenstruktur für die Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gerecht. Wohl entfällt bei diesen Anlagen ein grosser Teil der Kosten auf die Erstellung, welche durch Beiträge und einmalige Anschlussgebühren abgegolten werden. Aber auch die Betriebskosten dieser Anlagen sind weitgehend unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch, müssen doch dabei die Kosten für Abschreibungen, Zinsen, Unterhalt, Sanierungen, Ersatz, Anpassungen und Rückstellungen berücksichtigt werden (VGU A 04 65).