c) Die Gemeinde … erhebt für Wasser und Abwasser eine nach dem Gebäudeversicherungswert bemessene Grundgebühr und eine nach dem Frischwasserverbrauch bemessene Mengengebühr. Dieses System entspricht grundsätzlich den bundesrechtlichen Vorgaben und der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Erw. 3.b). Entgegen der Ansicht der Rekurrenten ist in ihrem Fall ein Abweichen von diesem System nicht angezeigt. Die … verfügt über drei Schlafzimmer, ein Wohn-Esszimmer, Küche, Bad und Dusche.