3. Mit Entscheid vom 18. August 2004 wies die Gemeinde … die Einsprache ab. Der von den Einsprechern angestellte Vergleich mit … werde dem Modell … wenig gerecht. Zudem seien in … in den letzten Jahren generell zu tiefe Verbrauchsgebühren erhoben worden. Schliesslich seien die Infrastrukturkosten für die Abwasserentsorgung, die Wasserversorgung und die Kehrichtentsorgung auf eine Spitzenauslastung auszulegen, und die Fixkosten dieser Anlagen betrügen weit mehr als 50 %; diesem Umstand werde mit einem höheren Grundgebührenanteil Rechnung getragen.