2. Am 7. Juli 2004 stellte die Gemeinde … für die Grundgebühren Wasser Fr. 201.25, Abwasser Fr. 360.90 und Kehricht Fr. 360.90 in Rechnung. Dies ergab ein Total von Fr. 923.05. Gegen diese Rechnung erhoben … Einsprache. Sie beantragten die Reduktion der Grundgebühren entsprechend dem Bundesgerichtsentscheid 2P.266/2003. Dieser Fall beziehe sich auf eine Liegenschaft in …, wo die Grundgebühren nach demselben Modus berechnet würden wie in ... Die Einsprecher legten eine Tabelle bei, in der sie die dem erwähnten Fall zugrunde liegenden Zahlen den ihrigen gegenüberstellten: