Zusammenfassend ist nach Würdigung der genannten und aller weiteren Umstände des Falles festzustellen, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Rekurrentin in … befindet. Die Vorinstanz hat ihr daher zu Unrecht den Wochenaufenthalterstatus abgesprochen und ihr Hauptsteuerdomizil in … angenommen. Nach bewährter bündnerischer Steuerpraxis werden die Steuerfaktoren zwischen Wohn- und Arbeitsgemeinde schliesslich aufgeteilt.