- Sie hat ihre gesamte Jugend in ihrer Heimatgemeinde verbracht. - Irgendein Hinweis, dass die Rekurrentin ihre Freizeit nicht zum weit überwiegenden Teil in ihrer Heimat verbringt, ist nicht ersichtlich. Allein der Umstand, dass sie angegeben hat, am jeweils freien Donnerstag "sovente", also nur häufig und damit nicht immer nach … zu fahren, vermag daran nichts zu ändern, wird doch von der Gemeinde nicht bestritten, dass sie jedenfalls die übrige Freizeit und die Ferien dort anzutreffen ist.