c) Diese Kriterien sind vorliegend offensichtlich erfüllt. Der Rekurrent war Verwaltungsratspräsident und Hauptaktionär der Aktiengesellschaft. Er hat mit seiner Einzelfirma für jene gearbeitet. Gemäss elektronischem Handelsregisterauszug zählte zum Firmenzweck von der Gründung bis jetzt u.a. die allgemeine Unternehmensberatung. Einer solchen Tätigkeit ging auch der Rekurrent nach.