Was die Rekurrentin und die Beigeladene dazu neu aufwerfen bzw. neu beurteilt wissen wollen, kann demnach nicht mehr gehört werden. Neu zu entscheiden ist vielmehr einzig noch der auf der Villetta AI im Vergleich zur Villa C lastende Anteil an der ansonsten der Höhe nach feststehenden gesamten Ersatzabgabe.