die Rekursbegehren erachtete es als unbegründet. Die dagegen von der Baugesellschaft erhobene staatsrechtliche Beschwerde hiess das Bundesgericht mit Urteil vom 28. Juni 2005 teilweise gut, soweit es darauf eintrat und hob den angefochtenen Entscheid auf (BG-Urteil 1P.588/2004). Im selben Urteil wies es die Beschwerde von … vollumfänglich ab. 2. a) In den Stellungnahmen zum Bundesgerichtsurteil hielten die Rekurrentin und die Beigeladene an ihren ursprünglichen Anträgen fest. Die Rekurrentin stellte zudem noch einen Beweisantrag hinsichtlich des kommunalen Ersatzabgabefonds.