1. a) Der Gemeindevorstand … erteilte der Baugesellschaft … (Baugesellschaft) am 11. Juni 1997 die Bewilligung für die Überbauung der benachbarten Parzellen Nr. 19/102 in …, Quartierplangebiet ... Das Vorhaben sah die Erstellung von je zwei Ein- und Zweifamilienhäusern vor (Villetten Al/A2 und B1/B2 sowie Villen C und D). Das Baugesuch wies für die Überbauung eine Bruttowohnfläche (BWF) von 1073,4 m2 aus; der kommunal vorgeschriebene Erstwohnungsanteil von 35 Prozent betrug 375,69 m2 (Sollwert).