d) Dass über die vor dem Zähler installierte Leitung auch tatsächlich Wasser (zumindest in den Sommermonaten für den Brunnen und den Garten und bereits daher mehr als für einen allfälligen Bedarf eines auf die kalte Jahreszeit ausgerichteten Stetslaufs) bezogen worden ist, steht aufgrund der Aktenlage und der vor Ort angetroffenen Verhältnisse (so standen die betreffenden Leitungen am 18. September 2003 unter Wasserdruck; auch am verwaltungsgerichtlichen Augenschein waren die Schieber offen) fest.