Bestätigt hat sich ferner die von der Gemeinde in ihrer Replik vorgebrachte neue Feststellung, dass diese Leitung über ein entsprechendes Anschlussstück (ebenfalls am Zähler vorbei) auch noch direkt mit der Hausverteilung verbunden ist. Dass mit diesen Installationen Wasser am Zähler vorbei geleitet werden kann, so u.a. zur Garage und zum Brunnen, in die Gartenleitung und letztlich auch noch ins gesamte Hausnetz, ist offenkundig und vom Rekurrenten denn am Augenschein auch nicht mehr in Abrede gestellt worden.