nicht über den Wasserzähler fliesst. In Bestätigung der vom beigezogenen Sanitär erstellten Schemaskizze über die Wasserzuleitung zur rekurrentischen Liegenschaft hat der Augenschein ergeben, dass das Haus Nr. 74 zusätzlich zur eigentlichen Wasserzuleitung zum Haus über eine zweite Zuleitung („Stetslaufleitung“) verfügt, welche vor dem Wasserzähler von der Hauszuleitung abzweigt; die Abzweigung befindet sich jedoch erst nach dem Anschlussschacht an die Gemeindehauptwasserleitung (in jenem Schacht war in Übereinstimmung mit dem Ausführungsplan vom Juni 1969 lediglich eine einzige Leitung sichtbar).