Neben periodischen Grundgebühren wurden entsprechend u.a. Wassertaxen erhoben, welche wiederum aufgrund des Wasserverbrauchs ermittelt und veranlagt wurden (Art. 42 WAR 1976 sowie gestützt auf das WAR erlassene Abgabereglemente mit den Gebührenansätzen für den Zeitraum 1999 – 2001). Seit dem Jahr 2002 werden die Wasser- und Abwassergebühren aufgrund der revidierten Bestimmungen von Art.