5. Am 19. Oktober 2004 führte die lII. Kammer des Verwaltungsgerichts einen Augenschein an Ort und Stelle durch, an welchem der Rekurrent mit seinem Anwalt, Vertreter der Gemeinde mit ihrem Anwalt, der von der Gemeinde beigezogene Sachverständige sowie drei vom Rekurrenten beantragte Auskunftspersonen (…, … und …) teilnahmen. Allen Anwesenden wurde dabei Gelegenheit erteilt, sich anhand der Örtlichkeiten auch noch mündlich zu den aufgeworfenen Fragen zu äussern.