2. Dagegen liess … am 17. Februar 2004 beim Verwaltungsgericht frist- und formgerecht Rekurs erheben mit dem Antrag, es seien die Ziff. 5, 6 und 7 der angefochtenen Verfügung betreffend den angeblichen widerrechtlichen Wasserbezug aufzuheben. Zur Begründung machte er im Wesentlichen geltend, der Vorwurf, er habe unrechtmässig einen Wasseranschluss für Stetslauf in der Waschküche seiner Liegenschaft und damit zusammenhängend für den Garten erstellt, treffe nicht zu. Vielmehr habe er diese gestützt auf gemeindliche Zustimmungen und Bewilligungen erstellt.