Erweiterte Abklärungen ergaben, dass zumindest der Brunnen im Garten und die Gartenleitung über einen Stetslauf führen mussten, welcher nicht über den hauseigenen Wasserzähler lief. Mit Schreiben vom 3. Oktober 2003 eröffnete die Gemeinde … das Ergebnis ihrer Abklärungen und gab ihm Gelegenheit, zu diesem Sachverhalt und zum Vorhalt des unangemessenen Wasserverbrauchs Stellung zu nehmen. In seiner Stellungnahme vom 13. Oktober 2003 stellte er den ermittelten Sachverhalt nicht in Abrede.