In den Jahren 1984/85 wurde die private Trinkwasserleitung im Zusammenhang mit dem Anschluss der Liegenschaften an die ARA … durch das Trinkwasserkonsortium saniert und in der Folge von der Gemeinde übernommen. Auf entsprechendes Gesuch hin befreite die Gemeinde die betreffenden Liegenschaften von der Entrichtung von Anschlussgebühren für Trinkwasser. Ausdrücklich vorbehalten wurden allfällige Wasseranschlussgebühren für Aus-, Um- oder Neubauten.