1. a) … ist Eigentümer der im Gebiet …, Gemeinde …, in der Wohnzone W2 gelegenen, mit einem Mehrfamilienhaus (Bj. 1968/69) mit Garagen und einem Treibhaus überbauten Liegenschaft Nr. 392 mit Gartenanlage und Umschwung sowie der direkt daran angrenzenden Parzelle Nr. 393. Im Zuge der Überbauung der Parzelle Nr. 392 liess das private Trinkwasserkonsortium … (bestehend u.a. aus …) eine bestehende 80er-Trinkwasserleitung durch eine neue 100er-Leitung ersetzen.