3. Aus den vorliegenden Versicherungspolicen der … geht zweifellos hervor, dass es sich bei allen fünf Fondspolicen um rückkaufsfähige Lebensversicherungen mit periodischer Prämienzahlung handelt, welche nicht der gebundenen Vorsorge 3a, sondern der freien Selbstvorsorge 3b zugerechnet werden. Die Prämien für Lebensversicherungen können wie erwähnt – und wie auch die Prämien für Kranken- und Unfallversicherungen sowie Zinsen für Sparkapitalien - nur beschränkt und je nach Zivilstand und Kinderzahl der steuerpflichtigen Person vom Einkommen abgezogen werden (Art. 36 lit.