Mit ihrer Hilfe werden die individuellen Vorsorgelücken gedeckt, wobei zwischen der gebundenen Vorsorge (3a) und der freien Selbstvorsorge (3b) unterschieden wird. Während die Beiträge der Säule 3a bis zu einer gesetzlichen Höchstlimite vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden können, dürfen die Beiträge der Säule 3b nur im Rahmen der üblichen Pauschalabzüge für Lebensversicherungs- bzw. Krankenkassenprämien vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.