Bei ihr hängt das angesammelte Vorsorgekapital grundsätzlich von der Höhe des versicherten Lohnes sowie von der Anzahl der Beitragsjahre ab. Die (freiwillige) private Vorsorge (3. Säule) untersteht hingegen ausschliesslich der Eigenverantwortung des Versicherten. Mit ihrer Hilfe werden die individuellen Vorsorgelücken gedeckt, wobei zwischen der gebundenen Vorsorge (3a) und der freien Selbstvorsorge (3b) unterschieden wird.