2. Der Aufbau des schweizerischen Altersvorsorgesystems beruht im Grundsatz auf dem so genannten 3-Säulen-Konzept. Die staatliche Vorsorge (1. Säule) - bestehend aus der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) sowie den Ergänzungsleistungen (EL) - hat zum Ziel, die Existenzsicherung zu gewährleisten. Die Höhe der Altersrente richtet sich bei ihr nach dem durchschnittlichen Jahreseinkommen und der Beitragsdauer.