b) Öffentliche Abgaben sind Geldleistungen, welche Private kraft öffentlichen Rechts dem Staat schulden. Sie lassen sich in Steuern und Abgaben einteilen. Die Steuer ist eine Abgabe, die voraussetzungslos geschuldet ist, das heisst, nicht als Entgelt für eine staatliche Leistung oder einen besonderen Vorteil erhoben wird. Die Kausalabgaben hingegen sind Geldleistungen, welche Private als Entgelt für bestimmte staatliche Gegenleistungen oder besondere Vorteile zu bezahlen haben und somit nicht voraussetzungslos geschuldet sind. Zu diesen Kausalabgaben zählen neben den Vorzugslasten und den Gebühren auch die Ersatzabgaben.