1. … ist zusammen mit seiner Ehefrau Eigentümer der in der Gemeinde … gelegenen mit einem Wohn-/Ferienhaus (…) überbauten Parzelle Nr. 2865. Das Gebäude verfügt über eine sich über das Obergeschoss (OG) und Teile des Erdgeschosses (EG) erstreckende Hauptwohnung, sowie im EG über eine einen separaten Eingang aufweisende weitere Wohneinheit. Am 8. Oktober 2004 stellte ihm die Gemeinde für das Kalenderjahr 2004 die Benützungsgebühren für Wasser, Kanalisation und Abfall sowie die Verkehrsabgabe nach dem Kreisgesetz über den öffentlichen Verkehr mit insgesamt Fr. 3'513.-- in Rechnung.