2. Dagegen reichte … am 15. November 2004 beim Verwaltungsgericht fristund formgerecht Rekurs ein mit dem sinngemässen Begehren, es sei der angefochtene Entscheid aufzuheben und die Gemeinde anzuhalten, die Taxen für Wasser und Abwasser von je Fr. 100.--/p.a. nur für einen Haushalt zu verrechnen, statt für deren zwei. Zur Begründung wies er auf die aktuelle Raumeinteilung, die Nutzung resp. den Umstand, dass nur 2 Personen das Haus bewohnen würden, hin.