Gestützt auf einen Beschluss der Gemeindeversammlung … vom 15. Dezember 2003, wonach pro Haushalt/Ferienhaus/Ferienwohnung eine Pauschalgebühr von je Fr. 50.-- für Wasser und Abwasser zu entrichten sei, stellte die Gemeindeverwaltung bei … ausgehend von zwei Haushalten in seiner Liegenschaft für 2 Jahre eine Wassergebühr von Fr. 200.-- und eine Abwassergebühr ebenfalls in der Höhe von Fr. 200.-- in Rechnung. Eine dagegen von … erhobene Einsprache wies der Gemeindevorstand mit Entscheid vom 28. Oktober 2004 ab. Zur Begründung führte er im Wesentlichen aus, dass von zwei gleich grossen Wohnungen auszugehen sei.