Die identisch grossen Räume im 1. OG werden demgegenüber als Vorratsraum, Bad/WC, Schlafzimmer und Fernseh-/Bibliotheksraum genutzt. Gestützt auf einen Beschluss der Gemeindeversammlung … vom 15. Dezember 2003, wonach pro Haushalt/Ferienhaus/Ferienwohnung eine Pauschalgebühr von je Fr. 50.-- für Wasser und Abwasser zu entrichten sei, stellte die Gemeindeverwaltung bei … ausgehend von zwei Haushalten in seiner Liegenschaft für 2 Jahre eine Wassergebühr von Fr. 200.-- und eine Abwassergebühr ebenfalls in der Höhe von Fr. 200.-- in Rechnung.