Damit ist nach dem oben Gesagten davon auszugehen, dass vier Steuersubjekte vorhanden sind, wobei es auf die tatsächliche Dauer ihres Aufenthaltes nicht ankommt. Geht man von der möglichen Individualtaxe gemäss Art. 7 des Gesetzes von Fr. 5.-- pro Übernachtung und den üblichen 40 Nächten aus, ergibt sich ein Betrag von Fr. 800.-- im Jahr. Der Pauschalbetrag von Fr. 950.-- liegt nur unwesentlich darüber und kann deshalb nicht beanstandet werden.