1. Der Beschwerdeführer macht geltend, das am 27.11.2007 von den Stimmbürgern verabschiedete neue Tourismusgesetz hätte noch gar nicht angewendet werden dürfen, weil es erst am 22.1.2008 von der Regierung genehmigt worden sei, also eindeutig nach der Rechnungsstellung vom 17.1.2008. Es fehle somit an einer genügenden gesetzlichen Grundlage.