2. Dagegen erhob … am 25. April 2008 Beschwerde an das Verwaltungsgericht mit dem Antrag, die veranlagte Gästetaxe von Fr. 950.-- auf Fr. 480.--, evtl. auf Fr. 550.-- zu reduzieren. 3. Die Gemeinde beantragte unter Hinweis auf den angefochtenen Entscheid die Abweisung der Beschwerde. Auf die Ausführungen der Parteien in den Rechtsschriften wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. Das Gericht zieht in Erwägung: